Nach der Abmeldung ist es untersagt, das Auto weiterhin auf öffentlichen Straßen zu nutzen. Sie können es jedoch auf Ihrem privaten Grundstück behalten, solange dieses nicht öffentlich zugänglich ist. Sollten Sie das Auto verkaufen, liegt es in Ihrer Verantwortung, den Käufer darüber zu informieren, dass das Fahrzeug nicht mehr angemeldet ist.