Teil II umfasst Informationen zum Zulassungsstatus des Fahrzeugs, wie beispielsweise ob es angemeldet oder stillgelegt ist. Außerdem enthält es Details zur Zulassungsbescheinigung, die den Besitz am Fahrzeug dokumentiert. Bei einem Verkauf wird diese Bescheinigung dem neuen Eigentümer übergeben, weshalb sie sicher aufbewahrt werden sollte. Verkauft man das Fahrzeug an einen Händler, wird die Zulassungsbescheinigung üblicherweise als Sicherheit einbehalten, bis der Kaufpreis vollständig beglichen ist. Im Falle einer Abmeldung muss die Zulassungsbescheinigung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.