Ein Autohändler kann aus unterschiedlichen Gründen verpflichtet sein, ein verkauftes Auto zurückzunehmen. Einer der häufigsten Anlässe ist das Vorliegen von Mängeln am Fahrzeug, die beim Kauf nicht erkannt wurden, was dem Käufer das Recht auf Rückgabe einräumt. Ein weiterer möglicher Grund ist, dass der Käufer entscheidet, das Fahrzeug nicht zu behalten, etwa weil der Kauf übereilt erfolgte oder sich herausstellt, dass es finanziell nicht tragbar ist.